REPARIL Ice-Spray
Abb. ähnlich

REPARIL Ice-Spray (Menge: 200 ml)

PZN: 1881095
Darreichung: Spray
Menge: 200 ml

Hersteller: Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg

Grundpreis: CHF 45,50 / 1l

9,10 CHF

verfügbar

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Zur Kühlung beim Sport

Mit Menthol und Kampfer.

Dieses Ice-Spray kühlt bei Überhitzung durch eine spezielle Zusammensetzung zuverlässig und nachhaltig. Es ist speziell für die Bedürfnisse des Sportlers entwickelt worden, hat eine angenehm frische Duftnote und ist gut hautverträglich.

Reparil® Ice Spray Madaus sollte man einfach immer in der Sporttasche haben:

  • kühlt zuverlässig und nachhaltig,
  • hat eine angenehm frische Duftnote,
  • gute Hautverträglichkeit.
Kontakt mit Augen, Schleimhäuten und offenen Wunden sollte vermieden werden.

Anwendung: Einfach auf die zu kühlende Hautfläche aus 10-15 cm Entfernung ca. 5 Sekunden lang aufsprühen.

Inhaltsstoffe (nach INCI): Butane, Pentane, Isobutane, Propane, Isopropyl Alcohol, Menthol, Camphor.

Hersteller Adresse:
Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg
Benzstraße 1
61352 Bad Homburg

Web Adresse:
www.viatris.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente