WELEDA Calendula Wind- und Wetterbalsam
Abb. ähnlich

WELEDA Calendula Wind- und Wetterbalsam (Menge: 30 ml)

PZN: 0871924
Darreichung: Balsam
Menge: 30 ml

Hersteller: Weleda AG

Grundpreis: CHF 306,67 / 1l

9,20 CHF

verfügbar

Zurück

Die Calendula (Ringelblume) ist seit Jahrhunderten für ihre lindernde, heilungsfördernde Wirkung bei Hautreizungen und Entzündungen bekannt. Die für die Kinderpflege der WELEDA verwendeten Calendulapflanzen stammen aus kontrolliert biologischem Anbau und werden mit großer Sorgfalt zu hochwertigen Ölauszügen verarbeitet. Die Produkte sind frei von synthetischen Duft-, Farb- und Konservierungsstoffen sowie Rohstoffen auf Mineralölbasis.

Der wasserfreie, reichhaltige Calendula-Wind- und Wetterbalsam schützt zarte Gesichtshaut zuverlässig vor den belastenden Einflüssen rauher und feuchter Witterung: Reines Bienenwachs und das hautverwandte Wollwachs bilden eine natürliche Schutzbarriere.

Hersteller Adresse:
Weleda AG
Moehlerstraße 3-5
73525 Schwäbisch Gmünd

Web Adresse:
www.weleda.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente