MIRADENT Zahnpick Zahnseidensticks
Abb. ähnlich

MIRADENT Zahnpick Zahnseidensticks (Menge: 30 St)

PZN: 2172716
Darreichung:
Menge: 30 St

Hersteller: Hager Pharma GmbH

Grundpreis: CHF 0,19 / 1St

5,60 CHF

verfügbar

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Speisereste, Bakterien und Zahnbeläge siedeln sich nicht nur direkt an den Zahnoberflächen an. Sie lagern sich besonders schnell und geschützt in den Zahnzwischenräumen ab. In diesen Bereichen haben sich bewährt:

  • Zahnstocher zur Entfernung grober Speisreste
  • Zahnseide zur Entfernung von Zahnbelag und feineren Speiseresten

    Zahnpick ist die ideale Kombination aus Zahnseide und Zahnstocher. Auf den Haltern ist feine, ungewachste Zahnseide fest gespannt, so dass das lästige Auffädeln entfällt. Der Griff der Zahnpicks dient gleichzeitig als flexibler Zahnstocher.

    Zahnpicks sind eine besonders komfortable Art der Interdentalpflege!

  • Hersteller Adresse:
    Hager Pharma GmbH
    Ackerstraße 1
    47269 Duisburg

    Web Adresse:
    www.hager-pharma.de

    Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

    Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

    * Preis von EUR umgerechnet in CHF

    ** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

    *** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente