NOTFALL KAUGUMMI nach Dr.Bach
Abb. ähnlich

NOTFALL KAUGUMMI nach Dr.Bach (Menge: 40 St)

PZN: 3627745
Darreichung: Kaugummi
Menge: 40 St (60 g)

Hersteller: Lemon Pharma GmbH & Co. KG

Grundpreis: CHF 148,33 / 1kg

8,90 CHF

verfügbar

Zurück

Ruhe und Gelassenheit


Cherry Plum Kaugummis mit beigefügten original Blütenessenzen nach Edward Bach aus England (No. 39).

Die ausgewählten Essenzen werden gerne bei den kleinen Notfällen des Alltages genommen – nehmen Sie sich Zeit und entspannen Sie sich von den kleinen Belastungen des Alltages.

Kaugummikauen wird empfohlen wegen seiner positiven Eigenschaften hinsichtlich einer verbesserten Mundflora durch Anregung der Speichelproduktion und Befreiung von Zahnbelägen.

Der Verzicht auf Aspartam, Gluten und Alkohol macht es für eine große Anzahl sensibler Menschen nutzbar.

Hersteller Adresse:
Lemon Pharma GmbH & Co. KG
Campus Fichtenhain 15
47807 Krefeld

Web Adresse:
www.lemonpharma.com

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente