ECHT SYLTER Kaffee-Sahne Bonbons
Abb. ähnlich

ECHT SYLTER Kaffee-Sahne Bonbons (Menge: 70 g)

PZN: 0253468
Darreichung: Bonbons
Menge: 70 g

Hersteller: sanotact GmbH

Grundpreis: CHF 67,14 / 1kg

4,70 CHF

verfügbar

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Bei der Herstellung verwenden wir nur die besten Ausgangsstoffe, wie z.B. natürliche Aromen, Sylter Sole mit natürlichem Jodgehalt und Tee-Extrakte aus einer Sylter Teemischung. Das macht unsere Sylter-Klömbjes so hochwertig und bekömmlich!

Kaffee-Sahne-Bonbons

Der Kaffee ist fertig – verfeinert mit einem Schuss echtem Rum und frischer Sahne! Mmh, da kommen nicht nur Kaffee-Liebhaber auf Ihre Kosten. Als Vorbild für dieses einzigartige Bonbon dient der „Pharisäer“, der nicht nur im Norden immer mehr Anhänger findet. Der besondere Genuss für zwischendurch- jetzt auch als Bonbon!

Zutaten: Zucker, Glucosesirup, gezuckerte Kondensvollmilch, Sahne, Kaffee-Extrakt, Aromen, Rum, Emulgator: Lecithin.

Hersteller Adresse:
sanotact GmbH
Hessenweg 10
48157 Münster

Web Adresse:
www.intact-traubenzucker.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente