BONYPLUS Haftcreme superstark
Abb. ähnlich

BONYPLUS Haftcreme superstark (Menge: 40 g)

PZN: 8857993
Darreichung: Creme
Menge: 40 g

Hersteller: JATI GmbH

Grundpreis: CHF 348,75 / 1kg

13,95 CHF

verfügbar

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Die Superstarke Haftcreme von BONYPLUS® ist eine neue Spezialhaftcreme von höchster Qualität. Einmal sparsam aufge- tragen, hält Ihre Zahnprothese fest und sicher den ganzen Tag.

Der BONYPLUS® -Forschung ist es gelungen, bei der neuen Superstarke Haftcreme von BONYPLUS® die Haftkraft und Haftdauer deutlich zu steigern, dies auch bei schwierigen Gebissverhältnissen. Mit hochwertigen, schleim- hautfreundlichen Inhaltsstoffen wurde ausserdem ein neutraler Geschmack erzielt. Gerade der neutrale Geschmack wird von vielen Anwendern als deutliche Steigerung der Lebensqualität empfunden. Sparsam aufgetragen reicht eine Packung für bis zu 40 Anwendungen.

Hersteller Adresse:
JATI GmbH
Merklinghauser Straße 8
59969 Hallenberg

Web Adresse:
www.bonyplus.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente