RÖWO Sport-Gel
Abb. ähnlich

RÖWO Sport-Gel (Menge: 200 ml)

PZN: 6343675
Darreichung: Gel
Menge: 200 ml

Hersteller: Ferdinand Eimermacher

Grundpreis: CHF 112,50 / 1l

22,50 CHF

verfügbar

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Indikation:
Zweckbestimmung Bei besonderer körperlicher Anstrengung kommt es häufiger zu Schmerzen in Muskeln und Gelenken. Das Medizinprodukt kühlt die betroffenen Stellen nachhaltig, die Schmerzen werden gelindert. Darüber hinaus dient es zur unterstützenden, lokalen Behandlung von schmerzhaften, stumpfen Traumen (z.B. Sportverletzungen) und Überlastungsbeschwerden wie Zerrungen, Verstauchungen, Prellungen und Sehnenentzündungen (z.B. Tennisellenbogen) sowie zur Anwendung bei Insektenstichen.

Hersteller Adresse:
Ferdinand Eimermacher
Westring 24
48356 Nordwalde

Web Adresse:
www.eimermacher.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente