BORT PediSoft Silikonring large
Abb. ähnlich

BORT PediSoft Silikonring large (Menge: 2 St)

PZN: 0945083
Darreichung:
Menge: 2 St

Hersteller: Bort GmbH

Grundpreis: CHF 4,60 / 1St

9,20 CHF

verfügbar

Zurück

Produktbeschreibung:
Zur Druckentlastung an Fingern und Zehen, speziell auch bei Hammerzehen.
Verpackungseinheit: 2 Stück
Inklusive PediSoft®-Talkum.
Auch für Diabetiker geeignet.

Produktbesonderheiten:
Das neuartige Silikon-Material bietet entscheidende Vorteile: Es ist weich und glatt wie die eigene Haut und angenehm zu tragen. Dank Memory Effekt paßt es sich der Kontur jeder Fußstelle optimal an, ohne zu verrutschen und kehrt nach dem Tragen sofort wieder in seine ursprüngliche Form zurück. Es ist nach Gebrauch mit Seife abwaschbar, bei Bedarf zu desinfizieren und daher hygienischer als andere Materialien. Es ist dauerhafter, strapazierfähiger und für den mehrmaligen Gebrauch gedacht (außer Silikon-/Ringpflaster).

Hersteller Adresse:
Bort GmbH
Am Schweizerbach 1
71384 Weinstadt

Web Adresse:
www.bort.de

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: versand@fuehldichgesund.ch. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter +49 77 61 - 55 35 50. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.

* Preis von EUR umgerechnet in CHF

** Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

*** gilt nicht für verschreibungspflichtige Medikamente